Die digitale Mitwirkung (E-Mitwirkung) gewinnt in immer mehr Gemeinden, Städten und Kantonen an Bedeutung. Dennoch bestehen nach wie vor Bedenken und Vorbehalte. In diesem Beitrag beleuchten wir sechs gängige Einwände und machen dabei einen Praxis-Check, um Irrtümer aufzudecken.

«Die digitale Mitwirkung lohnt sich für uns nicht, da wir oft nur wenige Rückmeldungen erhalten.»

Die E-Mitwirkung ist besonders wertvoll, wenn viele Rückmeldungen zu einer Vernehmlassung oder Mitwirkung eingehen. Denn die Lösung erlaubt es, Rückmeldungen strukturiert einzuholen und diese anschliessend effizient auszuwerten. Doch lohnt sich die E-Mitwirkung auch bei wenigen Rückmeldungen? Aus Sicht der Effizienz mag der Einwand korrekt erscheinen. Doch immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner erwarten von ihrer Einwohnergemeinde zeitgemässe und unkomplizierte Services. Mit der E-Mitwirkung bietet die Verwaltung ihren Anspruchsgruppen eine zeigemässe Option, um ihre Rückmeldungen einzugeben. Selbst bei geringem Rücklauf ist die E-Mitwirkung dadurch ein Service, den zahlreiche Anspruchsgruppen schätzen. Zudem kann – sofern erwünscht – durch gezielte Massnahmen der Rücklauf gesteigert werden, da die digitale Beteiligung für die Zielgruppen oft besser erreichbar und mit geringeren Hürden einhergeht. 

«Unsere Bevölkerung schätzt den persönlichen Kontakt.»

Der persönliche Dialog ist für den Zusammenhalt in einer Gemeinde wichtig. Würden Sie deshalb auch die Website der Gemeinde abschalten? Vermutlich nicht, denn die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner sind vielfältig und verändern sich stetig. Während einige den persönlichen Dialog bevorzugen, wünschen sich immer mehr Menschen eine flexible und ortsunabhängige Möglichkeit, sich über Projekte zu informieren und daran teilzunehmen – und das über zeitgemässe, digitale Kanäle. Dies bestätigt auch die Bevölkerungsbefragung «Partizipation neu denken» der ZHAW. Eine Mehrheit der 1’790 befragten Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bevorzugt über alle Partizipationsgrade (Information – Konsultation – Mitmachen – Mitentscheiden) hinweg den digitalen Kommunikationsweg, jeweils gefolgt vom hybriden Format.

«Mit E-Mitwirkung schliessen wir die ältere Generation aus.»

Auch wenn öffentliche Verwaltungen die E-Mitwirkung anbieten, können die Anspruchsgruppen ihre Rückmeldungen weiterhin auf traditionellem Wege einreichen. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass die Gemeinde keine Person ausschliesst. Die analogen Stellungnahmen lassen sich ohne grossen Mehraufwand in der E-Mitwirkung nacherfassen, wodurch sich sämtliche Daten zur Auswertung an einem Ort befinden. Ausserdem zeigt die Studie „Digitale Senioren“ von Pro Senectute, dass 95 % der 65–69-Jährigen heute digital unterwegs sind. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger schätzen die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus informiert zu bleiben und sich beteiligen zu können. Auch andere Zielgruppen profitieren von der digitalen Mitwirkung, wie zum Beispiel Menschen mit Beeinträchtigungen oder jüngere Generationen, deren Zeitplan kein Besuch von physischen Mitwirkungsveranstaltungen zulässt. 

«Wir haben keine Ressourcen, die E-Mitwirkung einzuführen.»

Öffentliche Verwaltungen sind oft stark ausgelastet und die Sorge vor Mehraufwand ist nachvollziehbar. Die E-Mitwirkung wird jedoch als Komplett-Service bereitgestellt und erfordert keine IT-Anbindung. Auch die Einrichtung von Mitwirkungsvorhaben kann durch einen Einrichtungsservice einfach und kosteneffizient ausgelagert werden, sodass keine zusätzlichen Belastungen entstehen. Im Gegenteil: Dank der effizienten Auswertung sparen die Projektverantwortlichen oft viele Stunden ein.

«E-Mitwirkung lohnt sich nur für grössere und komplexere Projekte.»

Die Bevölkerung wünscht sich eine einheitliche Möglichkeit, sich über Projekte zu informieren und daran teilzunehmen – unabhängig von der Projektgrösse. Deshalb stellen immer mehr Gemeinden sämtliche Mitwirkungen auf eine E-Mitwirkungsplattform, sei es für kleinere Projekte wie einen Sondernutzungsplan oder für die umfassende Ortsplanung. Umfragen zeigen, dass dies die Einwohnerinnen und Einwohner sowie weitere Anspruchsgruppen wie Vereine oder lokale Unternehmen sehr zu schätzen wissen.

«Die E-Mitwirkung bringt Unsicherheiten bezüglich des Prozesses und Datenschutzes.»

Jede Veränderung bringt Unsicherheiten mit sich. Ist der digitale Mitwirkungsprozess datenschutzkonform? Dürfen wir als Gemeinde eine digitale Mitwirkung anbieten? Ist der Prozess mit unseren internen Verwaltungsabläufen kompatibel? Die Antwort lautet: Ja! Mit über 150 Gemeinden, Städten und Kantonen, die bereits E-Mitwirkung nutzen, ist die digitale Beteiligung längst bewährt, zuverlässig und datenschutzkonform. Das Gesetz schreibt nicht vor, in welcher Form eine Mitwirkung stattfinden muss. Solange der «Papierweg» weiterhin möglich ist, kann eine digitale Mitwirkung ohne Sorge angeboten werden.

Fazit: E-Mitwirkung ist ein zeitgemässer und bewährter Bürgerservice 

Obwohl die digitale Mitwirkung noch mit Vorbehalten behaftet ist, zeigt die Praxis: Sie ist eine zeitgemässe, effiziente und inklusive Möglichkeit, den Bürgerdialog zu fördern. Gemeinden, Städte und Kantone können E-Mitwirkung als eine Chance sehen, die Partizipation modern und bürgernah zu gestalten. Die «Befragung von Städten und Gemeinden in der Deutschschweiz zur digitalen Mitwirkung» der ZHAW bestätigt die Erfahrungen der Gemeinden: 92 Prozent der befragten Gemeinden würde die digitale Mitwirkung anderen Verwaltungen weiterempfehlen.

Haben Sie nach diesem Artikel trotzdem noch Vorbehalte und Ängste? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um diese im persönlichen Gespräch anzugehen.

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