Im Rahmen der Erstellung der Spitallisten 2023 setzt der Kanton Zürich auf die E-Mitwirkungsplattform. Mehr als zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer nutzten den digitalen Kanal. Sowohl die Teilnehmenden als auch die Verwaltung schätze die effiziente und kollaborative Art der Konsultation.

Mit der Spitalplanung 2023 erarbeitet der Kanton Zürich eine langfristige Strategie für die Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung. Das mehrjährige Vorhaben besteht aus drei Etappen – die Ausarbeitung der für die Spitalplanung notwendigen Grundlagen und Konzepte, dem Bewerbungsverfahren und schliesslich dem Evaluationsverfahren .

Die erste Etappe wurde im Frühling 2021 mit dem Versorgungsbericht abgeschlossen. Darin wurden die für die Spitalplanung notwendigen konzeptionellen Grundlagen festgehalten. Der Versorgungsbericht zeigt den bisherigen Bedarf an stationären Leistungen in den Fachbereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation auf und legt dar, wie der künftige Bedarf bis in das Jahr 2032 ermittelt wurde.

Bei der Spitalplanung im Kanton Zürich werden die Anspruchsgruppen mehrfach einbezogen.

Erstmaliger Einsatz von E-Mitwirkung

Um ein transparentes Verfahren sicherzustellen, führte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eine Vernehmlassung zum Versorgungsbericht durch. Insgesamt wurden 112 Adressaten, darunter Mitglieder der Zürcher Regierung, Gesundheitsdepartemente anderer Kantone, Spitäler, Kliniken und politische Parteien, zur Stellungnahme eingeladen. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren konnten diese den Bericht einsehen und ihre Rückmeldungen an die Gesundheitsdirektion übermitteln.

Erstmalig setzte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich dabei die digitale Gesamtlösung «E-Mitwirkung» ein, nachdem die digitale Vernehmlassungslösung bereits von der Baudirektion des Kantons erfolgreich im Rahmen der Teilrevision des Richtplans eingesetzt worden war. Die Gesundheitsdirektion verfolgte damit zwei Ziele: Einerseits sollte den verschiedenen Anspruchsgruppen eine zeitgemässe und komfortable Lösung zur Erfassung bereitgestellt werden, anderseits wollte die Gesundheitsdirektion den eigenen Verarbeitungsprozess so effizient wie möglich gestalten.

Nach dem erfolgreichen Einsatz im Rahmen der Konsultation zum Versorgungsbericht folgte 2022 der Einsatz der E-Mitwirkung im Rahmen der Vernehmlassung zum Strukturbericht.


Über die E-Mitwirkung konnten sich die Anspruchsgruppen informieren und ihre Stellungnahme papierlos erfassen und übermitteln.

Mehrwert für Teilnehmer und Verwaltung

Nach Abschluss des Prozesses und der Verarbeitung von mehr als 2'000 Rückmeldungen steht fest: Die Lösung wurde den Anforderungen gerecht und brachte grosse Mehrwerte sowohl für die Vernehmlassungsteilnehmenden als auch für die Verwaltung. Mehr als zwei Drittel der Anspruchsgruppen wählten für die Erfassung der Stellungnahme den digitalen Kanal.

Das Tool ist sehr benutzerfreundlich, die Mitwirkung wird damit deutlich vereinfacht.

Vernehmlassungsteilnehmer

Die Teilnehmenden schätzten dabei die Benutzerfreundlichkeit und Einfachheit der digitalen Mitwirkung, wie eine Auswertung der Benutzerfeedbacks zeigt. 22 von 23 der befragten Teilnehmenden stuften die E-Vernehmlassung als gut oder sehr gut ein.

Neben dem digitalisierten Erfassungsprozess machten die Teilnehmenden auch Gebrauch von der Team-Funktion. So konnten beispielsweise die Spitäler die verschiedenen Abteilungen intern zur Erarbeitung der Stellungnahme einladen, um eine konsolidierte Stellungnahme abzugeben.

Mit der E-Mitwirkung konnten wir die Vernehmlassung zum Versorgungsbericht effizient durchführen.

Juliane Haas
Projektleiterin Spitalplanung 2023

Gleichzeitig erleichterte das E-Mitwirkungstool die Auswertungsarbeit der Verwaltung. «Mit der E-Mitwirkung konnten wir die Vernehmlassung zum Versorgungsbericht effizient durchführen», bestätigt Juliane Haas, Projektleiterin Spitalplanung 2023.

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