Gemeinden erlassen regelmässig neue oder überarbeitete Reglemente. Ob Vereinsreglement, Friedhofsreglement oder Gemeindeordnung: Solche Vorlagen betreffen unterschiedlichste Anspruchsgruppen, von Parteien und Vereinen über ansässige Unternehmen bis hin zur breiten Bevölkerung. 

Um die Transparenz und das Vertrauen in die Politik und die Verwaltung zu erhöhen, führen immer mehr Gemeinden eine Vernehmlassung durch. Dank digitaler Unterstützung geht dies besonders einfach und zeitgemäss.

Vernehmlassung bei Reglementen: freiwillig, aber zunehmend Standard

Auf Gemeindeebene ist eine formelle Vernehmlassung bei Reglementen oft nicht vorgeschrieben. In vielen Gemeinden werden Reglemente deshalb ohne vorgängige Konsultation verabschiedet. Parteien, Vereinen, Unternehmen und der Bevölkerung fehlt damit jede Möglichkeit, sich frühzeitig einzubringen. Das kann das Vertrauen in die Verwaltung belasten und die Akzeptanz von Vorlagen gefährden.

Immer mehr Gemeinden erkennen das und entscheiden sich bewusst für eine Vernehmlassung. Ein aktuelles Beispiel: Die Stadt Olten hat im März 2026 ein eigenes Vernehmlassungsreglement erarbeitet und öffentlich zur Konsultation gestellt. Auslöser war ein überparteilicher Auftrag des Gemeindeparlaments mit dem Ziel, wichtige Sachgeschäfte künftig systematisch einer Vernehmlassung zu unterziehen. Olten ist kein Einzelfall. Viele Gemeinden setzen auf einen klar definierten Konsultationsprozess, weil er nicht nur die Qualität von Reglementen verbessert, sondern auch die politische Akzeptanz stärkt.

Herausforderungen bei herkömmlicher Durchführung

Gemeinden, die Vernehmlassungen auf traditionelle Weise durchführen, sind häufig mit den folgenden Herausforderungen konfrontiert:

  • Kein standardisierter Ablauf: Jede Vernehmlassung wird individuell organisiert. Das Wissen, wie der Prozess abläuft, liegt oft bei einzelnen Personen. Bei Personalwechseln geht dieses Know-how verloren. Zudem wirkt der Prozess für Parteien, Vereine und Bevölkerung jedes Mal anders, was die Teilnahme erschwert.
  • Geringe Reichweite: Häufig werden nur die naheliegendsten Anspruchsgruppen direkt eingeladen. Ansässige Unternehmen, kleinere Vereine oder interessierte Einzelpersonen erfahren oft gar nicht, dass eine Vernehmlassung läuft.
  • Aufwändige Auswertung: Wo Stellungnahmen per E-Mail oder Brief eingehen, ist die Konsolidierung und Auswertung zeitintensiv und fehleranfällig.

Digitale Vernehmlassung mit E-Mitwirkung

Ein standardisierter, digital unterstützter Vernehmlassungsprozess schafft hier Abhilfe. In Schweizer Gemeinden und Städten hat sich die E-Mitwirkung der Konova AG als praktikabler Weg etabliert. Bereits über 180 Gemeinden und Städte nutzen den digitalen Weg, um Vernehmlassungen und Mitwirkungen einheitlich, standardisiert und zeitgemäss durchzuführen. Der Reglementsentwurf wird dabei online auf der Plattform publiziert, Stellungnahmen können gezielt pro Artikel oder Abschnitt eingereicht werden, und die Auswertung erfolgt systematisch.

Die Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Prozess:

  • Standardisierter Prozess: Jede Vernehmlassung folgt einem einheitlichen Ablauf, von der Publikation über das Erfassen der Rückmeldungen bis zur Auswertung. Das schafft Verbindlichkeit, reduziert den Organisationsaufwand und macht den Prozess unabhängig von einzelnen Personen.
  • Transparenz und Vertrauen: Alle Stellungnahmen werden nachvollziehbar erfasst. Parteien, Vereine, Unternehmen und die Bevölkerung sehen, dass ihre Rückmeldungen ernst genommen werden. Das stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und in den politischen Prozess.
  • Effiziente Auswertung: Statt dass Rückmeldungen über unterschiedliche Kanäle in unstrukturierter Form eintrudeln, sind diese bereits strukturiert einsehbar und können direkt bearbeitet werden.
  • Rundum-Service: Verwaltungen, die keine zusätzlichen internen Ressourcen binden möchten, können die Durchführung vollständig mit dem Rundum-Service auslagern. Vom Aufsetzen der Vernehmlassung über die Betreuung während der Eingabefrist bis zur Auswertung wird der gesamte Prozess übernommen. So entsteht für die Verwaltung kein Mehraufwand.

Investition in Akzeptanz statt Verzögerung

Ein häufiges Gegenargument: Eine formalisierte Vernehmlassung verlängere den politischen Prozess. Auf den ersten Blick stimmt das. Doch die Erfahrung zeigt: Werden Bedenken und Risiken frühzeitig erkannt und adressiert, steigt die Akzeptanz der Vorlage deutlich. Das reduziert die Gefahr, dass ein Reglement im weiteren politischen Prozess auf Widerstand stösst und dort zu erheblichen Verzögerungen führt. 

Eine gut durchgeführte Vernehmlassung ist damit keine Bremse, sondern eine Investition in die Tragfähigkeit einer Vorlage. 

Praxisbeispiele: Diese Reglemente wurden digital vernehmlasst

Zahlreiche Gemeinden nutzen E-Mitwirkung bereits für die Vernehmlassung unterschiedlichster Reglemente. Einige Beispiele:

GemeindeReglement
Aarburg, Mosnang, Rüti, SurseeVereinsreglement
Aesch, BurgdorfReklamereglement
Arlesheim, Ermatingen, Mettmenstetten, RegensdorfFriedhofsreglement
Adligenswil, Arlesheim, Baar, Birsfelden, Mettmenstetten, Oberägeri, Romanshorn, Rüti, Teufen, WolfhaldenGemeindeordnung
Aarau, Baar, Heiden, Mosnang, Risch, Rorschach, Rorschacherberg, WindischPersonalreglement


Die Bandbreite zeigt: Ob Vereinswesen, Raumplanung oder Behördenorganisation, digitale Vernehmlassungen eignen sich für praktisch jeden Reglementtyp.

Auch intern einsetzbar: das unterschätzte Potenzial

E-Mitwirkung wird häufig mit öffentlichen Mitwirkungsverfahren in Verbindung gebracht. Doch die Plattform eignet sich ebenso für interne Vernehmlassungen unter Mitarbeitenden oder Gremien. Ein typisches Beispiel ist das Personalreglement: Hier sind nicht die Bevölkerung, sondern die Mitarbeitenden der Verwaltung die relevante Anspruchsgruppe. Die Gemeinde Baar etwa nutzt E-Mitwirkung genau für diesen Zweck und holt so intern strukturiert Rückmeldungen ein, bevor ein überarbeitetes Personalreglement verabschiedet wird.

Ob öffentlich oder intern: Der Grundsatz bleibt derselbe. Wer Betroffene frühzeitig einbezieht, erhält bessere Vorlagen und stärkere Akzeptanz.

E-Mitwirkung beim nächsten Reglement nutzen

Eine digitale Vernehmlassung ist kein komplexes Unterfangen. Bereits innerhalb von zwei Wochen kann Ihre nächste Vernehmlassung online durchgeführt werden. Ob Sie den Prozess selbst aufsetzen oder unseren Rundum-Service nutzen möchten: Wir zeigen Ihnen, wie E-Mitwirkung ganz unkompliziert auch in Ihrer Gemeinde eingesetzt werden kann. Nehmen Sie dazu gerne für ein unverbindliches Gespräch Kontakt auf.

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